Lymphdrainage

mit Bandagierung

 

Die Lymphe transportiert Abbaustoffe und Flüssigkeit aus dem Gewebe ab und ist ein wichtiger Teil des menschlichen Immunsystems. Normalerweise passiert dies im Körper permanent und ohne Probleme. Doch bestimmte Ereignisse oder Krankheitsbilder können eine Unterstützung des Lymphabflusses durch die Lymphdrainage erfordern. Bei Bedarf kann auch eine Bandagierung bzw. Kompressionsversorgung der betroffenen Extremität erfolgen.

 

Die Lymphdrainage ist sinnvoll bei:

  • Primärem Lymphödem

  • Sekundärem Lymphödem (durch Lymphknotensektion, Erysipel/ Rotlauf,...)

  • Posttraumatischen Schwellungen um diese schnellstmöglich zu reduzieren

  • Postoperativ um die Heilung bestmöglich zu unterstützen.

  • Stressreduktion


Heilmassagen

Bei Verspannungen oder Verklebungen in einem oder mehreren Bereichen wird der Körper in seiner Funktion eingeschränkt. Umgekehrt können auch traumatische Vorfälle (Umknicken des Fußes, auf die Schulter fallen,….) zu einer anhaltenden Schutzspannung des Körpers führen, die es im Nachhinein zu lösen gilt. Massagen regen den Stoffwechsel im Muskel- und Bindegewebe an und die jeweilige Region im Körper wird aufgelockert.

Zusätzliche Techniken: Schröpfen, Periostmassage, Reflexzonenmassage

 

Heilmassagen werden eingesetzt bei:

  • Chronischen Einschränkungen des Bewegungsapparats

  • akuten und chronischen Verspannungen

  • Stressreduktion

  • „die Seele baumeln lassen“


Kinesiologisches Taping

Bei Bedarf kann auch ein Kinesiologisches Tape angelegt werden um den Effekt von Lymphdrainage oder der Heilmassage nachhaltig wirken zu lassen.

 

Ein Kinesiologisches Tape wird angelegtbei

  • Muskelverspannung

  • Unterstützung des Lymphabflusses

  • Unterstützung von Gelenken

  • Lockerung von Narbengewebe

 

Die jeweilige Form der Behandlung wird Ihren Bedürfnissen und Wünschen angepasst.


Honorar

 

Therapieeinheit á 55 min:   € 70,00 

 

Im Falle eines Hausbesuchs fällt je nach Entfernung eine Gebühr an.

 

Rückvergütung: Mit einer ärztliche Verordnung kann ein Teil der Kosten durch die jeweilige Krankenkasse rückvergütet werden.

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können sollte dieser 24h im Vorhinein abgesagt werden. Sonst wird der anfallende Betrag zu 100% in Rechnung gestellt.